Finanzierung

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Teilzahlungswunsch

Wenn es um Ihre Zahngesundheit geht, sollten Sie nicht sparen, denn das kann langfristig schmerzhaft und noch viel teurer werden. Aus diesem Grund können Sie auf Wunsch Teilzahlungen in Anspruch nehmen.

Die Höhe der Raten und die Dauer der Laufzeit können Sie selbst bestimmen. Außerdem bestimmen Sie, ob die einzelnen Zahlungen zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte erfolgen.

Wenn Sie Ihre Rechnung in 2 bis maximal 6 gleich hohen Monatsraten bezahlen, entstehen durch die Teilzahlungen keine zusätzlichen Kosten für Sie.
Bei einer Teilzahlungslaufzeit von bis zu 48 Monaten mit einer Mindestrate von monatlich 25€, entstehen folgende Finanzierungskosten:

  • 7 bis 12 Monate: 0,43 % p.M.*
  • 13 bis 48 Monate: 0,63 % p.M.
    *Der Zinssatz setzt einen Eingang des Teilzahlungswunsches innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum voraus.

Zahlungszielverlängerung

In manchen Lebenssituiationen können höhere Rechnungen ungelegen kommen. Dafür haben wir Verständnis und bieten Ihnen deshalb die Möglichkeit, Ihre Rechnung zu einem späteren Termin zu bezahlen. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Achtung: Bei einer kostenfreien Teilzahlung ist einer Zahlungszielverlängerung nicht möglich!

Ratenstundung/Sonderzahlung

Falls Sie einmal einen finanziellen Engpass überbrücken müssen, bieten wir die kostenlose Ratenstundung mit max. einer Rate pro Laufzeitjahr an.
Außerdem ist es Ihnen möglich, jederzeit kostenfreie Sonderzahlungen zu leisten oder Ihre Teilzahlungsvereinbarung vorzeitig und ohne weitere Kosten abzulösen.

Erstattungsservice

Viele Zahnarztrechnung können bei Ihrer Krankenversicherung oder Ihrem Beihilfeträger eingereicht werden. Manchmal kommt es jedoch dabei zu Rückfragen, die oft nicht so einfach zu beantworten sind. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die durchgeführte Behandlung richtig zu formulieren und zu begründen, sodass der Erstattung durch die Krankenversicherunge oder dem Beihilfeträger nichts mehr im Wege steht.